| AGB |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma AOM all of media
§ 1 Allgemeines § 1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbedingungen jeglicher Art zwischen der Firma AOM all of media und dem Kunden in ihrer jeweils gültigen Fassung und sind Bestandteil des Vertrages zwischen den beiden. § 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. § 1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen von beidenVertragspartnern unterschrieben werden. § 1.4 Alle von der Firma AOM all of media erbrachten Leistungen hier und im Folgenden der Kürze halber werden mit >>Ware<< bezeichnet. § 1.5 Sollten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon gegen geltendes Recht verstoßen, so sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch, soweit rechtlich möglich, sinngemäß anzuwenden. § 1.6 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Magdeburg.
§ 2 Angebote § 2.1 Verbindliche Angebote werden nur schriftlich abgegeben. § 2.2 Alle Angebote, unabhängig davon, wie diese übermiittelt worden sind, werden erst durch die schriftliche Bestätigung von AOM all of media (siehe § 2.1) verbindlich. § 2.3 Die Firma AOM all of media behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn es nach Vertragsabschluss zeigt, dass die Erbringung der Leistung durch die Firma AOM all of media für diese unzumutbar wäre. Was unzumutbar ist, entscheidet AOM all of media. In diesem Fall wird der Kunde sofort informiert. Vom Kunden schon erbrachte Gegenleistungen und Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Firma AOM all of media sind ausgeschlossen.
§ 3 Lieferung und Transport § 3.1 Lieferungs-, Verpackungs- und Transportkosten zuzüglich der eventuellen Kosten für eine Transportversicherung sind vom Kunden zu tragen. § 3.2 Lieferung und Transport erfolgen auf Gefahr des Kunden. § 3.3 Schäden an der Verpackung muss der Kunde sich direkt bei der Annahme der Ware vom Transportunternehmen bestätigen lassen. § 3.4 Die Ware ist sofort nach Erhalt vom Kunden auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden müssen sofort dokumentiert (Foto) und schriftlich angezeigt werden. § 3.5 Angaben zu Fristen irgendwelcher Art sind immer unverbindlich, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 4 Garantie, Sachmängel, Haftung und Haftungsausschluß § 4.1 Die Firma AOM all of media garantiert für den ordnungsgemäßen Zustand der Ware bei Auslieferung. § 4.2 Die Firma AOM all of media haftet nicht für Transportschäden. § 4.3 Sollten Mängel, die die Firma AOM all of media zu verantworten hat, auftreten, so hat die Firma AOM all of media das Recht zur Nachbesserung. § 4.4 Mängel sind der Firma AOM all of media grundsätzlich sofort anzuzeigen. Hiebei ist es notwendig, alle zu beanstandenen Gegenstände zur Firma AOM all of media zu bringen. Dies kann auch durch einen Paketdienstleister oder ein Transportunternehmen geschehen. Die Firma AOM all of media wird dann über den Mangel und das weitere Vorgehen entscheiden.
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